Rot-Kreuz-Gespräch Frickhofen: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Einmal im Jahr lädt der DRK Frickhofen zum Rot-Kreuz-Gespräch ins Bürgerhaus Frickhofen ein. Sehr interessante Themen erwarten die Besucher immer. In diesem Jahr ging es um Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Dafür lud der DRK Frickhofen Amtsgerichtsdirektor Michael Meyer ein, welcher bis 2016 selbst Betreuungsrichter war.

Vorsorge wichtig für jeden von uns

Amtsrichter Michael Meyer appelliert an die Besucher, über ihre Wünsche zur Vorsorge und Patientenverfügung zu reden.
Amtsrichter Michael Meyer appelliert an die Besucher, über ihre Wünsche zu reden.

Beim Thema Vorsorge denken wir häufig an das Alter, wenn wir nicht mehr so mobil sind und durch degenerative Erkrankungen auch nicht mehr alle Entscheidungen alleine treffen können. Eventuell sind wir dann auch nicht mehr in der Lage, alles richtig zu verstehen, es gestaltet sich schwierig, mit Behörden in Kontakt zu treten. Für diesen Zeitpunkt sorgen wir häufig vor und erteilen unseren Angehörigen eine Vorsorgevollmacht.
Doch eigentlich sollte jeder mit 18 Jahren eine Vorsorgevollmacht ausfüllen. Das Leben ist nicht vorhersehbar, so Michael Meyer. Wie schnell kann ein Unfall passieren und wir sind nicht mehr handlungsfähig? Oder eine Krankheit? Wer sollte in einem solchen Moment für uns entscheiden, wenn wir selbst die Entscheidung nicht mehr treffen können? Dafür ist eine Vorsorgevollmacht.

Ohne eine vorliegende Vollmacht führt der Weg immer über das Gericht. Auch dieses wendet sich zuerst an die Angehörigen. Aber dennoch ist es aufwendiger, als wenn eine Vollmacht vorliegt. Dennoch vergehen bis zu 72 Stunden, bis ein gerichtlicher Betreuer benannt ist. Das Gericht erstellt ein Gutachten über die betreuende Person. Und zudem besitzt das Gericht eine Kontrollfunktion bei jeglichen Entscheidungen wie ein Hausverkauf.

Missbrauch ausgeschlossen?

Auch wenn bei einer vorliegenden Vollmacht das Gericht keine Kontrollen durchführt, kann jeder dafür sorgen, dass kein Missbrauch stattfindet. Zum einen muss ein Arzt immer eine Handlungsunfähigkeit des Betroffenen bestätigen, bevor die Vorsorgevollmacht zum Greifen kommt. Amtsgerichtsdirektor Michael Meyer empfiehlt weiterhin, immer zwei vertraute Personen zu benennen. In einem gesundheitlichen Notfall könne einer alleine entscheiden, aber bei Vermögensfragen oder zum Aufenthaltsbestimmungsrecht darf nur zu zweit entschieden werden. Dabei sollte die Wahl der Person auf Vertrauen beruhen. „Sie fällen diese Entscheidung nicht für ihre Familie, sondern für sich“, so Meyer.

Im Internet gibt es einen Vordruck für die Vorsorgevollmacht. Diese soll ausgefüllt werden und dann beim Ortsrichter beglaubigt werden. Pro Bevollmächtigten sollte eine beglaubigte Kopie vorliegen. Denn ein Bevollmächtigter sollte immer nachweisen können, dass er die Vertretungsmacht besitzt.

Patientenverfügung

Im zweiten Teil ging Michael Meyer auf die Patientenverfügung ein. Es sei nicht damit getan, zu sagen, dass das Leben nicht von Maschinen abhängen soll. „Bei einem Herzinfarkt oder Autounfall möchten sie doch, dass alles getan wird, damit sie wieder am Leben teilhaben können.“ Daher ist es wichtig, mit dem Arzt ein ausführliches Gespräch zu führen, indem genau festgelegt wird, was sie möchten und was nicht. Klare Ansagen sind hierbei wichtig. Dabei muss jeder mit sich selbst ausmachen, was er möchte und was nicht. Diese Verfügung muss dann schriftlich vorliegen. Da sich die Medizin regelmäßig weiterentwickelt, sollte auch die Patientenverfügung in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Diese ist auch nur in beglaubigter Form gültig.
Liegt keine Patientenverfügung vor, dürfen die Ärzte nicht machen, was sie wollen. Es gilt der Wunsch des Patienten. Wenn dieser nicht entscheiden kann, entscheidet der Bevollmächtigte. Kann er plausibel die Wünsche vortragen, führt der Arzt diese durch. Kann der Bevollmächtigte diese nicht plausibel vortragen, dann erfolgt eine gerichtliche Beweisaufnahme am Krankenbett.

„Reden Sie drüber“

Die Unterlagen sind das eine. Die Bevollmächtigten sollten wissen, wo diese zu finden sind, falls der Fall eintritt und sie die Entscheidungen übernehmen müssen. Zudem ist es wichtig, mit den Angehörigen über die eigenen Wünsche zu sprechen. Nur so wissen diese, was die Wünsche des Einzelnen sind, sollten sie handlungsunfähig werden. Wo sind die Grenzen bei Krankheiten? Was soll mit möglichen Immobilien oder Vermögen geschehen? „Reden sie drüber“, so Meyer.

Weitere Informationen

Betreuungsverein Diakonisches Werk, Bahnhofsplatz 2a, Limburg
Hier gibt es Hilfestellungen für rechtliche Betreuer und auch Seminare, um für diese Aufgabe geschult zu werden.

Betreuungsbehörde, Sozialamt, Neubau Kreishaus, Schiede 43, Limburg
Beratung und Unterstützung für rechtliche Betreuer und Vollmachtsgebern

Betreuungsgericht, Gymnasiumsstraße 2, Hadamar
Informationen und Beratung nach telefonischer Absprache

Weitere Informationen sowie eine Vorlage zum Ausfüllen findet ihr auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.

Heike Lachnit

Ich bin freie Lokaljournalistin in der Region um Limburg. Auf HL-Journal schreibe ich über die Themen, die nicht immer in der Zeitung Platz haben oder die mir am Herzen liegen.

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