Aalbesatz zum Erhalt der Artenvielfalt
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Im Rahmen der EU-Aalmanagementplanes haben die Mitgliedsvereine der IG-LAHN vergangene Woche entlang der Lahn zwischen Lahnstein und Lollar insgesamt 274 kg in der Aquakultur des Deutschen Fischereiverbandes in Halstenbek auf zehn Gramm pro Stück vorgestreckte Glasaale (knapp 30.000 Stück) in einer aufwändigen Aktion ausgesetzt.
Das Gewässer der Lahn ist mit Wehren und Staustufen sowie dem Betrieb von Wasserkraftanlagen verbaut. Dies führt dazu, dass die Fische nicht mehr in den Gewässern wandern können. Für den Glasaal bedeutet dies, dass kaum noch Glasaale aus der Sargassosee mit dem Golfstrom an die europäischen Küsten zurückkommt. Der Aal, welcher in den Süßgewässern beheimat ist, wandert zum laichen in die Salzgewässer. Als junge Glasaale wandern sie zurück in die Süßgewässer, wo sie zu adulten Tieren heranwachsen. Weil jedoch durch die Gewässerverbaung keine Wanderungen mehr möglich sind, ist der Aal laut Internationaler Tierschutzorganisation (IUCN) akut vom Aussterben bedroht. Um die Art dennoch zu erhalten, setzen die Angler jährlich Glasaale in der Lahn aus.
Glasaale aus Aquakulturen
Die ausgesetzten Glasaale stammen aus Aquakulturen. An den Küsten in einigen europäischen Mitgliedsstaaten werden von den wenigen noch zurückkehrenden Glasaalen welche gefangen und in Aquakulturanlagen auf etwa zehn Zentimeter aufgezogen. Diese wurden dann auch an die Lahn angeliefert und von den Vereinen ausgesetzt. Diese Glasaale bleiben bis zu zwanzig Jahren in den heimischen Gewässern. Als sogenannte Blankaale wandern sie wieder über Lahn und Rhein in die Nordsee. Von dort wandern sie in die mehr als 5000 Kilometer entfernte Sargassosee, um sich dort am Ende ihres Lebens einmalig fortzupflanzen und die Arterhaltung zu sichern.
Das Problem ist, dass diese Blankaale alle in die Wasserkraftanlagen hinein geraten, so der Vorsitzende der IG-Lahn, Winfried Klein. Dort werden sie getötet oder bleiben am Rechen vor den Anlagen hängen, wo sie durch den Rechenreiniger ebenfalls getötet werden. „So erreichen kaum Lahnaale ebenso wie Aale aus allen anderen mit Wehren und Wasserkraft verseuchten Flüssen in Europas, ihr Laichgebiet in der Sargassosee“, so Klein weiter. Dies führt zum Aussterben der Aale, die sich seit vielen Jahrmillionen und zu Zeiten der Sauriere hier aufgehalten haben. „Dieser akute Grund veranlasst uns Aale, die aus eigener Kraft, wie beschrieben, nicht mehr in die deutschen Flüsse aufwandern können, durch künstlichen Besatz hier jeweils etwa 20 Jahre als genetische Reserve zu erhalten“, so Klein, „Wenn wir es nicht schaffen, den Aal zu erhalten, so müssen wir uns nicht an die eigene Brust klopfen und sagen, wir haben keinen Beitrag zu Erhalt geleistet.“
14.000 Euro Investition
Der diesjährige Besatz und somit eine für die Allgemeinheit wichtige Artenschutzmaßnahme kostet die beteiligten Lahnvereine insgesamt ohne Nebenkosten mehr als 14.000 Euro. Das Problem besteht leider nicht nur bei den Aalen. Auch bei den Lachsen gibt es diese Problematik. Seit 1993 setzt die IG-Lahn Lachse in die Nebengewässer der Lahn. Es gab auch schon Rückkehrer an der Lahnmündung. Aber durch die Verbauung erreichen sie ihre Laichgewässer nicht mehr. Auch sie werden bei der Abwanderung als Smolts (silbrig gefärbte Junglachse mit einer Länge von 16 bis 18 Zentimeter) in den Wasserkraftanlagen zum allergrößten Teil getötet. Und wenn sie nicht in den Wasserkraftanlagen getötet werden, dann sind sie nicht in der Lage, die unnützen Wehre zu überwinden, kritisiert Klein.
Nichtumsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Neben den Gewässerverbauungen macht Winfried Klein die Nichtumsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in allen Flüssen Deutschlands dafür verantwortlich, dass die Fische nicht wandern können. Besonders die Wanderfische können nicht mehr von den zum Meer führenden Strömen in die Aufwuchsgewässer aufsteigen und dort heranwachsen. So versperren allein in der Lahn 28 unüberwindliche Wehre den Fischen den Aufstieg aus dem Rhein. Entsprechend der EU-Wasserrahmenrichtlinie hätte die Durchgängigkeit an den Wehren bis spätestens 22. Dezember 2015 hergestellt sein müssen.
Wie die Generaldirektion „Fischerei und Maritime Angelegenheiten“ bei der Kommission in Brüssel mitteilte, sollen für das terminierte Versäumnis Konventionalstrafen zwischen 100.000 bis 800.000 Euro pro Tag fällig werden. Durchgängigkeit bedeutet aber nicht nur die ungehinderte Aufwärtswanderung sondern ebenso die ungehinderte und verletzungs- bzw. tötungsfreie Abwanderung vorbei an den an den Wehren befindlichen Wasserkraftanlagen. Durch Einbau von leistungsfähigeren Turbinen werden in den Anlagen massenhaft Fische aller Arten tierschutzwidrig und bestialisch schwer verletzt oder sofort getötet, erzählt der Vorsitzende der IG-Lahn.
Artenschutz nicht bis in die Gewässer
„Gerade in den letzten Tagen berichteten alle Medien über den enormen Verlust von Tausenden verschiedenen Arten wie Insekten, Vögel, Amphibien und Reptilien. Doch von Fischen gerade in unserer Heimat war überhaupt keine Rede“, kritisiert Klein, „denn die Politik meidet gerade diese Thematik in den Gewässern, weil sie aus Unwissenheit behauptet, dass die nicht nennenswerte Stromgewinnung aus Wasserkraft (real etwa <1% an der deutschen Stromerzeugung) im übergeordneten öffentlichen Interesse sei.“
Das beim Betrieb von Wasserkraft und deren blutrünstiger Stromgewinnung auch der doch in Deutschland so wichtig genommene Tierschutz überhaupt keine Rolle spielt, sollte jeder Bürger zur Kenntnis nehmen. Dies wurde in einer von der IG-LAHN betriebenen Petition und parlamentarischer Prüfung im Bundestag bestätigt. „Im Abschlussbericht heißt es auf unsere Forderung hin, dass auch im Wasser die Tierschutzgesetzgebung (BTierSchG, Art. 20 GG sowie § 35 HFischG) einzuhalten ist“, so Klein weiter. „Die Gesetze brauchen nicht geändert zu werden und sind vorhanden und es liegt lediglich ein Vollzugsdefizit vor.“ Für Klein heißt dies im Klartext, dass der Tierschutz im Wasser keine Gültigkeit hat. „Daher wird die IG-LAHN eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen.“

Lahn zu einem natürlichen Gewässer entwickeln
„Wir fordern die Politik aller Coleur in den Landtagen und im Bund auf, unsere berechtigten und Forderungen zu unterstützen und die vorhandenen Gesetze strikt auch im aquatischen Lebensraum anzuwenden! Die Artikel 83, 84, 85 und 86 im Grundgesetz (das in diesen Tagen 70 Jahre alt geworden ist) zwingen den Staat, dass er auch seine eigenen Gesetze zu achten und anzuwenden hat. Deswegen ist das zugegebene Vollzugsdefizit bei der Nichtanwendung des der Tierschutzgesetzgebung eines Rechtsstaates nicht würdig“, so Klein abschließend. Zusammen mit der IG-Lahn und ihren Vereinen ruft er alle alle Bürger im Lahngebiet auf, die Interessen zu unterstützen. Er wünscht sich, dass die EU-Wasserrahmenrichtlinie endlich erfüllt wird. Und er hofft, dass diese vor allem nicht durch das derzeit an der Lahn von der Bundeswasserstraßenverwaltung angetriebene Projekt „LiLa – Lahn“ verhindert wird.
„Die Lahn gehört den Bürgern, die hier leben und nicht dem Bund, deshalb wollen und fordern wir, die Lahn wieder zu einem intakten, natürlichen Gewässer zurück zu entwickeln und so auch die zwingend umzusetzende EU-Biodiversitätsstrategie zum Durchbruch zu verhelfen!“