Ab Freitag Besuchsverbot in den Vincenz-Kliniken
Aufgrund der sich weiter zuspitzenden Corona-Lage gilt ab morgen, Freitag, den 26.November, in den Vincenz-Kliniken St. Vincenz Limburg und Diez ein allgemeines Besuchsverbot.
Ausnahmen gibt es nur für folgende Personenkreise:
a. Seelsorgerinnen und Seelsorger,
b. ihre Eltern, wenn es sich um ein minderjähriges Kind handelt,
c. Werdende Väter bzw. Väter um die Geburt herum sowie Angehörige von sterbenden Patienten,
d. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare Gründen,
e. sonstige Personen, denen aus beruflichen oder therapeutischen oder aufgrund hoheitlicher Aufgaben Zugang zu gewähren ist,
f. Personen zur Wahrnehmung von Tätigkeiten im Rahmen einer rechtlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung,
g. ehrenamtliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 des Hessischen Gesetzes über Betreuungs- und Pflegeleistungen vom 7. März 2012 (GVBl. S. 34), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2016 (GVBl. S. 322), in Ausübung ihres Amtes, oder im Rahmen einer Behandlung der spezialisierten Palliativversorgung nach § 37b Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.
Nach Absprache mit den behandelnden Ärzten sind weitere Ausnahmen nur in besonderen Fällen aus medizinischen oder sozialen Gründen möglich
Die von dem Besuchsverbot ausgenommen Besucher müssen einen gültigen Covid-19 Test vorweisen. Ausnahmen hiervon können nach Rücksprache mit den behandelnden Ärzten nur in absoluten Ausnahmefällen zugelassen werden und müssen dokumentiert werden.
Laut Hessischem Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) sind folgende Personen keine Besucher:
– Betreute, gepflegte oder in den Einrichtungen untergebrachte Personen
– Personen, die in Eilfällen oder aufgrund hoheitlicher Befugnisse die Einrichtungen betreten (z.B. Rettungsdienste, Betreuungsrichter*innen, Seelsorger bei Sterbeprozessen)
– Personen, die die Einrichtung nur kurzzeitig (Richtwert unter 15 min) im Außen-, Eingangs- oder Anlieferungsbereich (z. B. Post- und Paketboten oder Anlieferer) betreten.