Ab heute Soforthilfe für für Kleinunternehmer

Ab heute können Kleinunternehmer, Soloselbständige sowie Freiberufler beim RP Kassel Soforthilfe beantragen, wenn sie durch die Corona-Pandemie in einen Liquditätsengpass geraten sind.

Es sind die Kleinen, die derzeit um ihre Existenz fürchten. Die Cafébesitzer, die schließen mussten. Die Eventveranstalter, denen die Veranstaltungen wegbrechen. Geschlossene Geschäfte, abgesagte Termine, unterbrochene Lieferketten, Mitarbeiter in Quarantäne – die Menschen fürchten um ihre Existenz, da kein Geld mehr in die Kassen kommt. Aus diesem Grund reagierten Bund und Länder zügig und verabschiedeten ein Hilfspaket.

Die Corona-Soforthilfe von Bund und Land wird als einmaliger Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Je nach Beschäftigtenzahl bewegt sich die Hilfe zwischen 10.000 und 30.000 Euro. Insgesamt stehen für Hessen zwei Milliarden Euro zur Verfügung.

Einschränkungen für die Soforthilfe

In Hessen gibt es jedoch Einschränkungen für die Soforthilfe. Vor allem soll denen geholfen werden, die einen Liquiditätsengpass haben und Probleme durch die Situation haben, schnell wieder liquide zu sein. Die Soforthilfe wird gewährt, wenn der finanzielle Engpass nicht durch Eigen- oder Fremdmittel ausgeglichen werden kann. Zu den Eigenmitteln zählt jedoch nicht eine vorhandene Lebensversicherung. Die Förderung ist zudem begrenzt auf die Höhe des Liquiditätsengpasses, der durch die Corona-Krise verursacht wurde. Mögliche Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie Versicherungsleistungen wegen Betriebsunterbrechungen oder Betriebsausfall werden auf den Zuschuss angerechnet.

Wer darf einen Antrag stellen?

Einen Antrag dürfen alle Soloselbständige und Handwerksbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten stellen; Teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter sind dabei anteilig anzurechnen. Der Hauptsitz des antragstellenden Betriebes muss in Hessen liegen. Auch Künstler können Hilfen beantragen, wenn sie nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind. Außerdem können Sozialunternehmen in der Rechtsform einer gGmbH Hilfe beantragen. Im Antrag muss dargelegt werden, dass Corona der Grund für die finanziellen Ausfälle ist. Zudem sei mit Einzurechnen, ob Gelder aufgrund der derzeitigen Situation eingespart werden wie Mietstundung oder Erlass von Gebühren. Auch darf das Unternehmen nicht schon vor der Coronakrise in einer wirtschaftlichen Schieflage gewesen sein.

Die Zahlung ist einmalig und muss nicht zurück gezahlt werden. Je nach Größe eines Unternehmens ist ein Maximalbetrag für insgesamt drei Monate vorgesehen:

  • 10.000 Euro bei bis zu fünf Beschäftigten
  • 20.000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigten
  • 30.000 Euro bei bis zu 50 Beschäftigten

Dabei geht es um Vollzeit-Stellen. Nach vorgegebenen Beispielen können auch Teilzeitsstellen umgerechnet und berücksichtigt werden.

Beantragung weiterer staatlicher Hilfen

Hat jemand bereits an anderer Stelle staatliche Hilfen beantragt, muss dies mit angegeben werden. Bei der Soforthilfe in Hessen geht es darum, einen Liquiditätsengpass zu überbrücken. Es geht nicht darum, einen Verdienstausfall aufzufangen, sondern darum, die Liquidität des Unternehmens zu erhalten. Auch Entschädigungszahlungen, die ein Unternehmen erhalten hat, weil der Betrieb aufgrund einer der Verordnungen zur Bekämpfung des CoronaVirus vom 17. März bzw. 20. März schließen musste, müssen mit beachtet werden. Sind diese beantragt, treffen aber erst nach der Soforthilfe ein, müssen diese aus rechtlichen Gründen nachgemeldet.

Es darf nur ein Antrag pro Unternehmen gestellt werden, auch wenn es in mehreren Bundesländern Betriebsstätten hat. Es ist verboten, in jedem Bundesland einen Antrag zu stellen.

Was wird für das Ausfüllen des Antrages alles benötigt? Ausfüllhilfe für den Antrag

Fragen und Antworten zur Soforthilfe

Zum Antrag auf Soforthilfe

Auch wenn die Behörden mit einer Flut an Anträgen rechnen, sollen die Soforthilfen so schnell wie möglich ausgezahlt werden.

Quelle Hessenschau und Seite Hessisches Ministerium

Heike Lachnit

Ich bin freie Lokaljournalistin in der Region um Limburg. Auf HL-Journal schreibe ich über die Themen, die nicht immer in der Zeitung Platz haben oder die mir am Herzen liegen.

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