Abopausen und Kündigung bei Zeitkarten für die RMV

Das Leben steht derzeit in vielen Bereichen still. Doch was geschieht dann mit den Zeitkarten des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV), wenn diese nicht genutzt werden? Mit besonderen Kündigungsfristen und mit Kulanz reagiert die RMV auf diese besondere Situation. 

Die Frage kam auf, was denn mit Zeitkarten passiert, wenn diese derzeit nicht benötigt werden. Auf Nachfrage bei der RMV Pressesprecherin Vanessa Rehermann wies diese auf das Prozedere hin, mit dem der Verkehrsverbund dieser Krise begegnet.

Reduzierung des Fahrplans

„Wie die gesamte Gesellschaft, die Wirtschaft und natürlich unsere gesamte Branche, stehen auch der RMV und seine Partner vor enormen Herausforderungen angesichts der Pandemie“, so die Pressesprecherin einleitend. Trotz der aktuellen Herausforderungen erhält der RMV mit seinen Verbundpartnern ein stabiles Grundangebot aufrecht, welches 75 Prozent der üblichen Fahrten entspricht. Zeitgleich verzeichnen sie einen Rückgang der Fahrgastnachfrage, die in den vergangenen Wochen bei nur noch 20 Prozent lag. „Dies hat auch große Einnahmeeinbrüche zufolge, denn die Fahrgeldeinnahmen machen rund die Hälfte der RMV-Gesamteinnahmen aus“, so Rehermann weiter.

Dennoch kam für den Verkehrsverbund keine weitere Reduzierung des Fahrplans in Frage trotz des enormem finanziellen und ressourcenseitigen Aufwands. Unzählige Beschäftigte in systemrelevanten Berufen sind auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen“. Für die kommenden Wochen gehen wir davon aus, dass angesichts der aktuellen Lockerungen auch wieder mehr Menschen mit dem öffentlichen Nahverkehr fahren werden. Deshalb laufen derzeit intensive Vorbereitungen für das Wiederhochfahren des Fahrplanangebots sowie die schrittweise Wiedereröffnung der Vertriebsstellen vor Ort“, erklärt Rehermann.

Rückgabe von Zeitkarten

Der Pressesprecherin ist es wichtig zu betonen, dass die Fahrgäste, welche in den vergangenen Wochen der RMV die Treue gehalten haben, mit ihrer Solidarität einen wichtigen Beitrag für die Finanzierung dieses Grundangebots geleistet haben. Dafür ist sie den Menschen dankbar. „Wir appellieren daran, dies nach Möglichkeit auch weiterhin zu tun und dem ÖPNV treu zu bleiben“, so Rehermann. Gleichzeitig sei ihnen auch klar, dass nicht alle Stammkunden derzeit den ÖPNV so nutzen wie zu normalen Zeiten, sowohl beruflich, als auch privat.

Für Inhaber von RMV-Zeitkarten, durch die über einen längeren Zeitraum keine Nutzung des ÖPNV mehr erfolgt, besteht die Möglichkeit, RMV-Zeitkarten wie auch das Schülerticket Hessen auch nach Gültigkeitsbeginn zurückgeben zu können und eine anteilige Erstattung zu erhalten. Auf ein dabei üblicherweise anfallendes Bearbeitungsentgelt wird bereits seit der zweiten Märzhälfte aus Kulanzgründen verzichtet. Ebenso wird seit März die Kündigungsfrist für Jahresabonnenten kulant gehandhabt, sodass bei den Partnern im Verbund eine Kündigung auch nach dem 10. eines Monats zum jeweiligen Monatsende ermöglicht wird.

Abopausen für Zeitkarten

Vor dem Hintergrund der verlängerten Kontaktsperre bei gleichzeitigen ersten Schul- und Ladenöffnungen hat sich der RMV mit seinen Verbundpartnern auf weitere Maßnahmen der Kundenkulanz verständigt, die gezielt den treuesten Kunden den Weg durch diese Zeit erleichtern sollen. So ermöglicht es der RMV es, dass Abonnements für Jahreskarten inklusive des Seniorenticket Hessen künftig zeitlich befristet zu pausieren. Anträge können die Kunden bereits ab dieser Woche bei ihrem Vertragspartner stellen. Pausiert werden können ab sofort volle Kalenderwochen von Montag bis Sonntag.

Die Mindestdauer einer Abopause liegt bei zwei Kalenderwochen, maximal kann das Abo bis zum 5. Juli 2020 ausgesetzt werden. Beantragen können Kunden die Abopause formlos per Post oder E-Mail bei dem Vertragspartner, bei dem sie ihre Fahrkarte gekauft haben. Beginnen kann die Pause frühestens am Montag nach der Antragstellung. Im Zeitraum der Abopause kann die Fahrkarte nicht genutzt werden. Dafür erhalten Fahrgäste für jede Kalenderwoche Pause 7/365 des Jahreskartenpreises zurückerstattet. (Beispiel: Wer ein Seniorenticket Hessen für 365 Euro besitzt und dieses für zwei Wochen pausiert, erhält 14 Euro zurückerstattet).

Ausnahme Schülerticket

Die Abopause gilt für Zeitkarten im Abonnement, welche sich automatisch verlängern, aber leider nicht für das Schülerticket. Dies liegt daran, dass es sich beim Schülerticket Hessen um ein Angebot handelt, bei dem die Kosten oftmals vom Schulwegekostenträger, wie dem Landkreis, erstattet werden. In vielen Fällen erfolgt nach dem Kauf eines Schülerticket Hessen bereits eine Erstattung der Kosten durch die Schulwegekostenträger. „Für uns ist nicht ermittelbar, ob eine Kostenübernehme für ein spezifisches Schülerticket bereits erfolgt ist, oder noch erfolgen wird. Deshalb ist eine pauschale Abopause für das Schülerticket Hessen leider nicht möglich“, so Rehermann auf die Frage nach dem Schülerticket.

Um den Inhabern eines Schülertickets sowie weiteren Zeitkartenkunden ohne Abonnement dennoch in dieser außergewöhnlichen Lage entgegenkommen zu können, hat die RMV die Erstattungsregelungen bei Kündigung vorübergehend angepasst. Pro genutztem Monat wird bis auf Weiteres abweichend von den vereinbarten Bedingungen nur noch 1/12 des Jahrespreises berechnet (statt 2/12). Somit kann das Schülerticket jederzeit auch unterjährig ohne Preisnachteil gekündigt werden. Bei Fragen zu den Erstattungsbedingungen steht das RMV-Kundentelefon (069 24 24 80 24) unseren Fahrgästen rund um die Uhr zur Verfügung.

Heike Lachnit

Ich bin freie Lokaljournalistin in der Region um Limburg. Auf HL-Journal schreibe ich über die Themen, die nicht immer in der Zeitung Platz haben oder die mir am Herzen liegen.

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