Autofahrer sollten Erste Hilfe auffrischen

Pressemitteilung – Der Präventionsbeauftragte des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) und Regionsvorsitzende Lahn-Dill des Auto-Clubs Europa wirbt mit den Hilfsorganisationen für eine Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse. Denn Autofahrer seien Erste-Hilfe-Muffel.

Das Drama des auf dem Spielfeld mit Herzstillstand zusammengebrochenen dänischen Fußballers Christian Eriksen hat nicht nur die Sportwelt geschockt. Und es führt vor Augen, wie wichtig in solchen Fällen eine schnelle Hilfe ist. 90 Prozent der Menschen, die ein solch gefährliches Kammerflimmern trifft, überleben das nicht und zwar deshalb, weil sie nicht schnell genug wiederbelebt werden. Dabei kann in solchen Fällen jeder Laie helfen – wenn man weiß, wie eine Herzdruckmassage funktioniert. Es kann immer sehr schnell gehen: Ein Mensch bricht auf offener Straße zusammen, man ist Zeuge eines Autounfalls oder am Arbeitsplatz hat plötzlich ein Kollege einen Herzinfarkt. Hier ist schnelles Handeln erforderlich, denn mit Erster Hilfe kann man Leben retten.

Auffrischungskurse wahrnehmen

Allerdings, viele Führerscheininhaber haben ihr Wissen in Erster Hilfe von damals vergessen. Alle Hilfsorganisationen bieten regelmäßig Kurse zur Auffrischung der Ersten-Hilfe-Kenntnisse an, aber kaum jemand geht freiwillig hin. Eine gesetzliche Vorschrift zur Teilnahme gibt es nicht. Es ist immer das gleiche, wenn man an einen Unfallort kommt. Dutzende von Gaffern, aber kaum einer hilft. Alle warten nur auf den Rettungswagen. Die meisten sind nicht spontan aktiv und handlungsfähig, weil ihnen schlicht die Kenntnisse zur Ersten Hilfe fehlen.

Im vergangenen Jahr gab es bei Verkehrsunfällen auf Deutschlands Straßen und Autobahnen 440.613 Verletzte und 5.862 Getötete. Würde am Unfallort rechtzeitig Erste Hilfe geleistet, könnte dadurch der Tod vieler Menschen verhindert werden. Oftmals kommt es auch deshalb nicht zur Erste-Hilfe-Leistungen, weil Unfallzeugen Angst haben, wegen falscher Hilfe haftbar gemacht zu werden. Ein weit verbreiteter Irrtum. Kein Ersthelfer macht sich strafbar, wenn es trotz gebotener Sorgfalt bei Hilfeleistungen zu einer Verschlechterung des Verletzten kommt. Selbst dann nicht,
wenn er einem Unfallopfer, nur, gut zuspricht. Grundsätzlich ist jeder Bürger per Gesetz zur Hilfe verpflichtet. Im St.GB ( Strafgesetzbuch ) § 323 c, unterlassene Hilfeleistung heißt es: ,,Wer bei Unglücksfällen gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm zuzumuten ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft“. Frischen Sie also ruhig mal ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse wieder auf, rät der Regionsvorsitzende des ACE, Willi Kerkes.

Kurse bei den Hilfsorganisationen

Die Hilfsorganisationen bieten solche Kurse an. Die eintägig angebotenen Kurse umfassen ca. 9 Unterrichtsstunden a´ 45 Minuten – Die Kosten für solch einen Kurs betragen ca. 45 bis 48 €. Tatsächlich liegt bei den meisten Autofahrern der Erste-Hilfe-Kurs zusammen mit der Führerscheinprüfung fast 10, 20 oder 30 Jahre zurück. Trotzdem ist die Bereitschaft auf freiwilliger Basis einen Auffrischungskurs zu machen äußerst gering. Genau hier liegt das Problem beklagen die Hilfsorganisationen. Da ist eine Gesetzeslücke. Sie plädieren für einen vorgeschriebenen Auffrischungskurs alle 2 Jahre. Freiwillig kommen die wenigsten und eine Gesetzesvorschrift wird es laut Bundesverkehrsministerium nicht geben. Er setzt auf Freiwilligkeit.

Kursterminsuche und Kontakt unter:

DRK

Malteser

 

 

Heike Lachnit

Ich bin freie Lokaljournalistin in der Region um Limburg. Auf HL-Journal schreibe ich über die Themen, die nicht immer in der Zeitung Platz haben oder die mir am Herzen liegen.

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