Disability Pride Month – Behinderte Menschen sichtbar machen

In Amerika machen behinderte Menschen seit 2015 im Juli mit dem Disability Pride Month auf Missstände aufmerksam und verschaffen sich Gehör. In Deutschland ist dies noch nicht so bekannt, doch so langsam wird dieser Begriff auch hier verwendet.

Auf dem Blatt Papier ist die Gleichberechtigung zwischen Menschen mit und ohne Behinderung längst da. Inklusion ist gesetzliche festgeschrieben. Doch wenn man mit den betroffenen Menschen ins Gespräch kommt, zeigt sich, wie viele Hürden es noch gibt. Im Disability Pride Month möchte ich einen Blick auf das Thema Inklusion werfen und habe bereits mit verschiedenen Menschen dazu gesprochen. Heute geht es um einen kleinen Einblick in die Gesetzgebung.

Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

1990 unterschrieb Präsident Georg H. Busch den Americans with Disabilities Act (ADA), welcher die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung vorschreibt. Den Disability Pride Month gibt es seit 2015, zum 25-jährigen Bestehen von ADA. Die Menschen gehen auf die Straße, um sich Gehör zu verschaffen. Das Ziel der Menschen ist es, von Mitleid und ausschließlich medizinischen Erklärungen wegzukommen hin zu Barrierefreiheit, Inklusion und Selbstbestimmung.
So langsam kommt dieser Disability Pride Month auch in Deutschland an. Auch in Deutschland zählt Inklusion zum gesellschaftlichen und politischen Ziel. Doch die eine Seite ist die Gesetzgebung und die andere Seite die Realität.

1994 wurde in das Grundgesetz aufgenommen, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Seit 2002 gibt es das Behindertengleichstellungsgesetz, welches Behörden dazu verpflichtet, Internetseiten, Formulare und Anträge barrierefrei zu gestalten. 2006 kam das Allgemeine Gleichstellungsgesetz, welches auch als Anti-Diskriminierungsgesetz gilt. Es verbietet, Menschen mit Behinderungen zu benachteiligen. Zum Beispiel dürfen bei Bewerbungen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung abgelehnt werden.

Behindertenrechtskonvention

Seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention. 175 Staaten haben sich darin verpflichtet, die Inklusion in ihrem Land weiter voranzutreiben. Vor allem drei Punkte sind darin festgeschrieben – Selbstbestimmung, Teilhabe und Gleichstellung. Selbstbestimmung bedeutet, dass Behinderte selbst bestimmen dürfen, wo sie wohnen und was sie arbeiten möchten. Sie haben das Recht, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Und behinderte Menschen sollen so leben können wie alle anderen Menschen auch. Es ist auf der einen Seite wichtig, dass Inklusion gesetzlich festgeschrieben wird. Doch jeder in der Gesellschaft muss seinen Beitrag dazu leisten. Die Menschen müssen Inklusion leben.

Behinderte Menschen haben einen Anspruch auf einen barrierefreien Zugang zu Ärzten, Therapeuten, Bildungseinrichtungen sowie Verwaltungs- und Dienstgebäuden. Sie haben das Recht, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und wenn nötig, die finanzielle Hilfe zu erhalten, falls dem etwas im Wege stehen sollte.
2016 wurde das Bundesteilhabegesetz beschlossen, eine große sozialpolitische Reform, welche in vier Reformstufen bis 2023 umgesetzt werden soll. Dieses Gesetz sieht viele Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen vor wie mehr Teilhabe und Selbstbestimmung sowie mehr Einkommen und Vermögen.

Ihr möchtet mit mir über das Thema Inklusion sprechen? Dann schreibt mich gerne an: heikelachnit@gmail.com

 

Heike Lachnit

Ich bin freie Lokaljournalistin in der Region um Limburg. Auf HL-Journal schreibe ich über die Themen, die nicht immer in der Zeitung Platz haben oder die mir am Herzen liegen.

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