Fahrverbot in Limburg? – Untersuchung der Messstation an der Schiede

Im nächsten Jahr fällt der Verwaltungsgerichtshof ein Urteil mit weitreichenden Auswirkungen. Reicht der Luftreinhalteplan der Stadt Limburg aus, um ein mögliches Dieselfahrverbot zu verhindern oder gibt das Gericht der Umwelthilfe Recht und die Limburger müssen sich auf ein Fahrverbot einstellen?
Ein wesentliches Kriterium für diese Entscheidung sind für die Gerichte die Messdaten, die an den unterschiedlichen Messstationen in der Stadt gewonnen werden. In die Kritik gerät dabei immer wieder der Messstandort an der Schiede in einem Stop-and-Go-Bereich einer sechsspurigen Ampelkreuzung sowie Ausgangsbereich eines Tunnels. Diese Probeentnahmestelle wie auch andere Standorte wurden in diesem Jahr vom TÜV Rheinland überprüft, beauftragt durch das Bundesumweltministerium. Zu dieser Thematik hat die Landtagsabgeordnete Marion Schardt-Sauer (FDP) im Landtag eine kleine Anfrage an die Hessische Umweltministerin gestellt.

Fragen zur Überprüfung der Messstandorte

Die Landtagsabgeordnete fragte nach, wie die Landesregierung die Aussage bewertet, ob der vorgelegte Luftreinhalteplan ausreiche, um die nötigen Grenzwerte zur Vermeidung eines Fahrverbotes einzuhalten. Laut Antwort könne eine abschließende Wirkungsabschätzung derzeit noch nicht gegeben werden, das „das Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs, das anschließend noch in die Berechnungsmodelle zur Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen eingepflegt werden muss, im Auftrag des Bundesumweltamtes derzeit einer umfangreichen Überarbeitung unterzogen wird.“ Dazu Marion Schardt-Sauer: „ Solche Antworten machen sprachlos! In Limburg würden von umfangreiche Maßnahmen beschlossen, Personal eingestellt und Steuergelder eingesetzt. Daneben drohe man zahlreichen Autofahrern förmlich mit Enteignung durch die Fahrverbote für ihre Dieselfahrzeuge. Aber wie das alles wirkt weiß man aktuell noch nicht.

Weiterhin fragte die Landtagsabgeordnete nach, ob der Standort der Messstelle überprüft wurde und ob eine Inaugenscheinnahme stattfand. Im Juni 2019 gab der TÜV Rheinland den Endbereicht heraus „Begutachtung der Positionierung verkehrsnaher Probenahmestellen zur Messung der Stickstoffdioxid-Konzentration (NO“) an ausgewählten Standorten“. Die Antwort vom Umweltministerium weist darauf hin, dass „eine Inaugenscheinnahme vor Ort im Rahmen der Untersuchung von TÜV Rheinland an den Limburger Messstandorten nicht stattgefunden hat.“ Angesichts der Bedeutung und Relevanz dieser Messstelle für die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes findet es Schardt-Sauer nicht gut, dass die Messstelle anhand von Dokumentationen eingeschätzt wurden und nicht durch eine Bewertung vor Ort. Sie fordert eine sachliche und wissenschaftlich fundierte Debatte sowie Einsatz von Steuergeldern. „Doch davon scheint man weit entfernt“, resümiert sie. 

Green-City-Plan der Stadt Limburg

Um die Luftqualität in Limburg zu verbessern, hat die Stadt einen Green-City-Plan aufgestellt. Vor allem die Vorschläge, welche auf Digitalisierung setzen, haben eine Chance auf Förderung. Bei der Umsetzung werden rund 50 Prozent der Ausgaben über das Förderprogramm abgedeckt, die restlichen 50 Prozent muss die Stadt selber tragen. Vor allem das Verkehrsleitsystem und der Verkehrsleitrechner sollen ausgeweitet und die Autofahrer auf bestimmten Routen durch die Stadt zu leiten, um Knotenpunkte zu vermeiden. Seit 2017 gibt es einen Verkehrsleitrechner, der die Ampelschaltungen optimiert. Dieses System soll jetzt erweitert werden. Weitere Handlungsfelder sind die Steigerung der Attraktivität von Radfahren sowie Nutzung des ÖPNV.

Für eine saubere Luft wurde am 1. Oktober 2017 auch das Jobticket für die Beschäftigten der Limburger Stadtverwaltung eingeführt, welches eine kostengünstige Nutzung des ÖPNV ermöglicht. In welchem Umfang dieses Angebot genutzt wird, ist nicht bekannt.

Untersuchung TÜV Rheinland

TÜV Rheinland wurde vom Bundesumweltministerium beauftragt, alle Messstandorte zu überprüfen, bei denen 2017 oder 2018 eine Überschreitung des Messwertes NO2 registriert wurde. Insgesamt wurden bundesweit 70 Probeentnahmestellen begutachtet.

Die Messstelle an der Schiede steht an einem Abschnitt, an dem laut Dokumentation täglich rund 30.000 Fahrzeuge vorbeifahren. Aus gutachterlicher Sicht hat der repräsentative Straßenabschnitt eine Länge von 90 Meter, der weitgehend beiseitig von geschlossener Bebauung eingeschlossen ist. Die Breite zwischen den Gebäuden ist mit 20 bis 30 Meter relativ gering, welches Einfluss auf die Durchlüftung an dieser Stelle hat. Die repräsentative Stelle reicht von der Kreuzung Schiede/ Diezer Straße bis hin zur Einmündung Weiersteinstraße/ Schiede und gibt aus gutachterlicher Sicht einen plausiblen Standort wieder, da dort die maximale Belastung, welcher die Bevölkerung ausgesetzt ist, erfasst wird. Ein repräsentativer Abschnitt von 100 Metern wird nicht ganz erreicht, aber die 90 Meter seien ausreichend.

Eine Messstelle muss mindestens 25 Meter zur nächsten Kreuzung liegen. Für die Limburger Messstation sind es 40 Meter. Sie steht 0,7 Meter zum nächsten Gebäude und hat einen Abstand von zwei Metern zum Fahrbahnrand. Es gebe keine Beeinträchtigung des Luftstroms um den Messeinlass, keine anderen Emissionsquellen und keinerlei Beeinträchtigung der Messstation. Alle Anforderungen, welche durch den TÜV Rheinland durch Dokumentationen und Bilder ermittelt wurden, erfüllen die Kriterien für die Wahl des Standortes. Die vorhandenen Kriterien sind mit den Anforderungen konform.

Quellen

Green-City-Plan der Stadt Limburg 

Bericht des TÜV Rheinland

Heike Lachnit

Ich bin freie Lokaljournalistin in der Region um Limburg. Auf HL-Journal schreibe ich über die Themen, die nicht immer in der Zeitung Platz haben oder die mir am Herzen liegen.

2 thoughts on “Fahrverbot in Limburg? – Untersuchung der Messstation an der Schiede

  • 22. Januar 2020 um 9:26
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    Wie Sie schon schreiben, bläst der City-Tunnel mit seinen Lüftungsventilatoren Richtung Messstation. Es erschließt sich auch dem Dümmsten, dass dadurch das schwerflüchtige Gas genau Richtung Messstation getrieben wird. Gegenüber, vor ehemals Meckel, gibt es eine freie Fläche. Warum wird dort keine Referenzmessung vorgenommen?

    Antwort
    • 22. Januar 2020 um 9:39
      Permalink

      Der TÜV Hessen hat sich ja – aus der Ferne und nicht vor Ort – mit der Lage der Messstation befasst und befunden, dass der Standort den rechtlichen Vorgaben entspricht. Auf Grundlage dieser Einschätzung findet keine Umsetzung der Messstation statt.

      Antwort

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