Gleichbehandlung beim Schülerticket
Die Freien Wähler wünschen sich mehr Gleichbehandlung beim Schülerticket. Sieben Monate nach dem ersten Antrag kommt Bewegung in das Thema.
Derzeit heißt die magische Zahl „zwei Kilometer“ für die Grundschule und „drei Kilometer“ für die weitergehende Schule. Unter dieser Grenze gibt es keine Fahrtkostenerstattung für die Schülerschaft. Dies bedeutet, wer 1,9 Kilometer von der Grundschule entfernt wohnt, erhält kein Schülerticket, denn es ist zumutbar, diesen Weg zu laufen. Wer 2,1 Kilometer von der Grundschule entfernt wohnt, erhält ein Schülerticket vom Schulträger, dem Landkreis erstattet. Das gleiche gilt dann auch für die weiterführende Schule.
Ungleichbehandlung beenden
Das ist nicht unbedingt der Punkt, wo die Ungleichbehandlung anfängt. Die beginnt da, wenn die Klasse einen Ausflug plant und ein Teil der Schüler für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel nichts zahlen muss, weil sie ein Schülerticket haben und die anderen in den Geldbeutel greifen müssen. Dies geht weiter, wenn es um Freizeitbeschäftigungen geht, wo die einen problemlos überall hinfahren können und die anderen nicht. Und es endet bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel am Wochenende und in den Ferien. Denn das Schülerticket ist hessenweit nutzbar. Somit ist der Teil der Schülerschaft, der unter die Entfernungsgrenze fällt, ausgeschlossen von einem breit gefächerten Angebot in Bildung und Kultur sowie dem gesellschaftlichen Leben.
Daher stellten die Freien Wähler bereits im letzten Jahr den Antrag, dass der Landkreis Limburg-Weilburg die Hessische Landesregierung auffordern soll, die im Paragraf 161 des Hessischen Schulgesetzes geregelten Bedingungen dahingehend zu ändern, dass allen Schülerinnen und Schülern unabhängig von der Kilometerregel das kostenlose Hessenticket zur Verfügung gestellt wird.
Mehrkosten von sechs Millionen Euro
Im Hessischen Schulgesetz Paragraf 161 ist die Fahrtkostenerstattung genau geregelt. Zudem steht dort, dass die Schülerbeförderung wie auch die Erstattung der Kosten Aufgaben der öffentlichen, kommunalen Schulträger sind. Im vorliegenden Fall sind dies Kosten, die der Landkreis erstattet. Daher zeigte Landrat Michael Köberle im Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft und Verkehr auf, welche Mehrkosten auf den Landkreis zukämen, wenn alle Schüler das kostenlose Hessenticket erhielten. Neben den kostenlosen Schülerticket müsste der Landkreis mehr Busse zur Verfügung stellen, so dass am Ende Mehrkosten von 6,4 Millionen Euro entstehen. Diese Kosten müssten am langen Ende wieder auf die Schulumlage umgelegt werden, so dass diese um 1,9 bis zwei Prozent ansteigt.
Antragsteller Valentin Bleul (FWG) wies erstmal darauf hin, dass inzwischen sieben Monate vergangen sei. Dies sei nicht notwendig gewesen. Ihm gehe es nicht darum, dass der Landkreis alleine eine Entscheidung trifft, das kostenlose Hessenticket für alle einzuführen und die Mehrkosten alleine zu tragen. Vielmehr geht es ihm darum, dass der Paragraf 161 verändert wird. In seiner aktuellen Auslegung begünstigt er ungleiche Bildungschancen und es entsteht dadurch eine soziale Ungerechtigkeit. In seinen Augen muss der entsprechende Paragraf geändert und die Mehrkosten durch das Land aufgefangen werden.
Zeichen für gleiche Bildungschancen
Tobias Eckert (SPD) sieht es auch zu kurzfristig gedacht, einfach nach einer Gesetzesänderung zu verlangen. Daher dankte er dem Landrat für seine Aufgliederung der Kosten, denn bisher zahlt der Schulträger alleine die Fahrtkosten. Daher geht es nicht nur um eine Veränderung des Schulgesetzes, sondern auch um die Finanzierung.
Valentin Beul war bei CDU und SPD, ein Zeichen für gleiche Bildungschancen im Landkreis zu setzen und eine gemeinsame Resolution an die Landesregierung zu formulieren. Unterstützung erhält er von Tobias Kress (FDP), der es ebenfalls begrüßt, wenn der Kreistag ein gemeinsames Zeichen setzt. Für die Formulierung schlägt Andreas Höfner vor, mit den Passus „Konnexität der Gleichbehandlung“ reinzunehmen. Dies würde verhindern, dass die Kosten als Umlage über den Kreis und dann an die Kommunen weitergegeben werden.
Auch Köberle bemerkte abschließend, dass eine Umstellung Geld kosten werde, auch dem Land Hessen. Dennoch sei es ein zukunftsweisendes Thema. Der Ausschuss gibt eine Empfehlung an den Kreistag, dass sich der Kreisausschuss mit der Landesregierung zu diesem Thema in Verbindung setzt.
Du möchtest auch im Zukunft über Entscheidungen aus der Kommunalpolitik informiert werden? Dann unterstütze meine Arbeit mit einem Abonnement ab 2 Euro bei Steady.