Kommunalwahlen Hessen am 14. März – So könnt Ihr wählen
Am 14. März sind Kommunalwahlen in Hessen und somit auch im Landkreis Limburg-Weilburg. Nachfolgend gibt es Wissenswertes rund um die Wahl.
Alle fünf Jahren wählen die Einwohner in Hessen ihre Kommunalvertretungen. Von den Ortsbeiräten über die Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen bis hin zum Kreistag wählen die Bürger am 14. März ihre kommunalen Vertreter. An diesem Termin finden zeitgleich in vier Kommunen die Bürgermeisterwahlen statt – Limburg, Hadamar, Dornburg sowie Löhnberg.
Nachfolgend beantworte ich euch einige Fragen zur Kommunalwahl.
Wer darf wählen?
Wählen dürfen alle, die am Wahltag ihr 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit drei Monaten in ihrer Stadt bzw. Gemeinde ihren Wohnsitz haben.
Wer darf gewählt werden?
Zur Wahl stellen dürfen sich alle, die am Wahltag ihr 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Monaten ihren Wohnsitz in einer Stadt oder Gemeinde haben. Die Kandidatenlisten hat der Wahlausschuss am 15. Januar genehmigt.
Wie setzen sich die kommunalen Parlamente zusammen?
Die Einwohnerzahlen der einzelnen Kommunen bestimmen die Sitzanzahl der kommunalen Parlamente (Quelle Hessische Gemeindeordnung)
Wer kandidiert für den Kreistag und wie viele Sitze hat dieser?
Der Kreistag hat derzeit 71 Sitze. Im jetzigen Kreistag sitzen Vertreter von sieben Parteien und Wählergruppen. Bei der jetzigen Kommunalwahl treten acht Parteien und Wählergruppen an. Die Basis-Demokraten kommen neu hinzu. Die Wahlvorschläge setzen sich wie folgt zusammen: CDU 93 Wahlvorschläge, Bündnis 90/ Die Grünen 32, SPD 81, AfD 28, FDP 58, Freie Wähler 59 sowie die Basis mit 3 Kandidaten.
Wann beginnt die Briefwahl?
Die Briefwahl beginnt am 1. Februar. Eure Unterlagen könnt ihr kostenfrei in eurer Kommune beantragen.
Gilt die Fünf-Prozent-Hürde für die Fraktionen?
Nein. Die Fünf-Prozent-Hürde zählt bei den Bundestagswahlen. 1999 wurde in Hessen beschlossen, diese Hürde aufzuheben.
Stimmabgabe bei der Kommunalwahl
Wie viele Stimmen habe ich bei der Kommunalwahl?
Bei den Kommunalwahlen hat jeder Wählende so viele Stimmen, wie es Mandate im Kommunalparlament gibt. Hat eine Gemeindevertretung 31 Sitze, dann hat der Wähler auch 31 Stimmen. Der Kreistag hat 71 Sitze, also hat der Wähler 71 Stimmen.
Wer kann gewählt werden?
Demnach kann der Wählende eine Partei oder Wählergruppe wählen, aber auch einzelnen Personen kann die Stimme gegeben werden. Seit 1999 ist in Hessen kumulieren und panaschieren möglich, so dass auch kleinere Wählergruppen die Chance haben, in die Kommunalparlamente einzuziehen.
Was bedeutet kumulieren und panaschieren?
Kumulieren bedeutet das Anhäufen von Stimmen. Einer Person können eine bis drei Stimmen gegeben werden. Diese Stimmvergabe ist nicht an eine Liste, eine Partei oder Wählergruppe geknüpft, sondern kann an verschiedene Personen auf den Listen vergeben werden. Durch diese Stimmverteilung können Personen, die weiter unten auf der Liste stehen, nach oben rutschen.
Panaschieren bedeutet, dass der Wähler seine Stimme an Personen aus verschiedenen Wahllisten vergeben kann.
Kumulieren und Panaschieren können miteinander kombiniert werden. Natürlich kann der Wähler auch eine Liste ankreuzen, dann erfolgt eine automatische Stimmverteilung an die Kandidaten der Liste.
Zudem besteht die Möglichkeit, einen Bewerber zu streichen. Wenn der Wähler eine Liste ankreuzt, entfallen auf den gestrichenen Bewerber keine Stimmen.
Mehr Informationen auch auf Wikipedia zum hessischen Kommunalwahlrecht sowie unter Wahlsystem Hessen