Kreistagsgeflüster – Werden die kleinen Gruppierungen benachteiligt?

Der Stand kleiner Gruppierungen oder Fraktionen im Kreistag ist immer wieder Thema. So auch letzte Woche, als es um die Aufwandentschädigung für Kreistagsmitglieder und Fraktionen ging.

Bei jedem Kreistag klingt an, dass die kleineren Gruppierungen klein gehalten werden, keine Informationen erhalten und somit an einer richtigen, politischen Mitarbeit gehindert werden. Und es ist auch kein Geheimnis, dass diese Vorwürfe immer von der Gruppierung Die Linke kommt, welche sich ungerecht behandelt fühlt. Letzte Woche ging es um die Aufwandsentschädigung für die Kreistagsmitglieder und der mehrmalige Ausruf von Bernd Steioff „Das ist eine Lüge“, veranlasste den Kreistagsvorsitzenden Joachim Veyhelmann dazu, ihn zu rügen. „Den Begriff der Lüge weise ich vehement zurück“, so Veyhelmann. Dies sei kein parlamentarischer Ausdruck. Sabine Häuser-Eltgen (Grüne) warf ein, dass die Opferrolle den Linken nicht zustehe. Karl Nießler (CDU) sieht die Schuld keinesfalls bei dem Parlament, sondern bei den Wählern, die den Linken einfach nicht mehr Stimmen gegeben haben.

Worum geht es?

Laut Hessischer Landkreisordnung (HKO) besteht eine Fraktion aus mindestens drei Kreistagsabgeordneten. Da die Linke nur mit zwei Kreistagsabgeordneten, Andre Pabst und Bernd Steioff, vertreten ist, hat sie keinen Fraktionsstatus, sondern es handelt sich nur um eine Gruppierung. Bereits zur Konstituierung der Ausschüsse stellte der Kreistagsvorsitzende Joachim Veyhelmann (CDU) fest, dass Gruppierungen zwar in den Ausschüssen sitzen dürfen, aber kein Rederecht haben. Natürlich liegt es an einem Vorsitzenden, Rederecht auch an Personen zu geben, die nicht Mitglieder des Ausschuss sind. Bereits in der letzten Kreistagssitzung erklärte Veyhelmann, dass auch der Linken als Gruppierung alle Unterlagen zugehen.

Bereits da gab es Kritik, dass die Vertreter der Linken nicht wirklich richtig mitarbeiten können, wenn sie in den Ausschüssen, wo die hauptsächliche Arbeit stattfindet, kein Rederecht noch Stimmrecht haben. Beim Kreistag letzte Woche ging es darum, welche Aufwandsentschädigung die Kreistagsvertreter der Linken für ihre ehrenamtliche, kommunalpolitische Arbeit erhalten würden. Und auch hier sieht sich Bernd Steioff benachteiligt.

Wieviel Geld für ehrenamtliches Engagement?

Die Linke plädierte dafür, mehr Geld für ihr ehrenamtliches Engagement zu erhalten. Als Gruppierung erhalten sie am Ende sowieso schon weniger Geld als eine Fraktion, aber dennoch engagieren sie sich und möchten dafür eine Anerkennung. Zwar findet Sabine Häuser-Eltgen die Opferrolle, in welche sich die Linken immer stellen, nicht gut, aber sie stimmt ihnen zu, dass auch ihre Arbeit entschädigt werden sollte. Die Aufgaben nehmen für alle zu und dafür brauchen alle entsprechende Mittel, um die Aufgaben bewältigen zu können. Karl Nießler (CDU) zeigte auf, dass den Linken nur die Mittel für eine Fraktion nicht zugestanden werden, sie aber ansonsten ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung erhalten, welche sie gegen Rechnungen auch erhalten.

Valentin Bleul (FWG) sieht ebenfalls die Mehrarbeit, die zwei Mitglieder leisten müssen, statt mehrere und gegen die Vorlage von Rechnungen könnten sie ihre Ausgaben zurückerstattet bekommen. In einem Antrag führten die Linken Änderungen auf, die sie gerne hätten. Sie wünschen sich, dass Sprecher einer Gruppierung 50 Euro im Monat erhalten passend zum Fraktionssprecher sowie 70 Euro pro Monat für die Gruppierung und 35 Euro für den Abgeordneten. Der Kreistag lehnte mehrheitlich alle diese Ergänzungen ab.

In ihrer Begründung wiesen sie darauf hin, dass alle Fraktionen 400 Euro für ihre Geschäftsführung genehmigt bekämen. Bei sechs Fraktionen (CDU, SPD, Grüne, FWG, FDP und AfD), macht dies 2.400 Euro aus. Das ergibt für jeden der 68 Abgeordneten einer Fraktion 35,29 Euro für die Geschäftsführung. Mehr würden die Linken für ihre Arbeit auch nicht verlangen. Zudem erhalten sie für die Teilnahme an Ausschusssitzungen keine Kostenerstattung, da sie nur als Gast dabei sind.

Minimierung der Redezeit

Weiterhin berät der Kreistag derzeit über eine Änderung der Geschäftsordnung, welche in der Dezembersitzung beschlossen werden soll. Darin geht es darum, die Redezeit neu zu organisieren. In der Vorlage steht: „Die Redezeit beträgt für Kreistagsabgeordnete, die Mitglied einer Fraktion sind, pro Redebeitrag in der Regel 5 Minuten, zur Begründung von Anträgen 10 Minuten und zur
Begründung von Änderungsanträgen 5 Minuten. Für Kreistagsabgeordnete, die fraktionslos sind oder Mitglieder einer Gruppe, die keinen Fraktionsstatus hat, beträgt die Redezeit in der Regel 3 Minuten. Zur Begründung von Anträgen 6 Minuten und zur Begründung von Änderungsanträgen 3 Minuten“. Bei dieser Änderung geht es darum, die Größe einer Fraktion oder Gruppierung zu berücksichtigen. Werden nur einzelne durch den Sprecher vertreten oder größere Gruppen, spielt bei dieser Änderung eine Rolle.

Zudem soll eine Anpassung der Hauptgeschäftsordnung in einem weiteren Punkt stattfinden. Derzeit steht dort noch geschrieben, dass zwei Abgeordnete eine Fraktion bilden. Mit Anpassung an die Hessische Landkreisordnung ist dies nur noch mit drei Abgeordneten möglich. Damit vollzieht der Kreistag die landesrechtlichen Regeln.

Für Steioff sind dies alles Anzeichen, die „Kleinen immer kleiner zu halten“. Dennoch hoffe er auf die Solidarität der anderen trotz unterschiedlicher Parteiinteressen. Das Thema wird mit Sicherheit auch die zukünftigen Sitzungen begleiten.

Heike Lachnit

Ich bin freie Lokaljournalistin in der Region um Limburg. Auf HL-Journal schreibe ich über die Themen, die nicht immer in der Zeitung Platz haben oder die mir am Herzen liegen.

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