Land ermöglicht mehr Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden

In der letzten Gemeindevertretersitzung in Elz Ende September ging es um PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden. Viele Gebäude fallen heraus, da diese unter Denkmalschutz stehen. Dies könnte sich nun ändern, denn die Hessische Landesregierung hat den Weg dafür frei gemacht, dass auch auf denkmalgeschützten Gebäuden PV-Anlagen errichtet werden können. 

Für das nächste Jahr möchte die Gemeinde Elz 167.000 Euro in den Haushalt einstellen, um auf acht Gebäuden PV-Anlagen zu realisieren. Es gebe weitere acht Gebäude, wo solche Überlegungen bisher entfielen, weil sie unter Denkmalschutz stehen. Bereits Ende September appellierte Frank Zei (SPD), Vorsitzender vom Bauauschuss dafür, dass ein Bedarf für die Umstellung auf Erneuerbare Energien da ist und es ihm sich nicht mehr erschließt, warum diese Gebäude bei der Betrachtung rausfallen. Dies könnte sich nun ändern, denn aus Sicht der Hessischen Landesregierung gehören erneuerbare Energien und Denkmalschutz zusammen.

Denkmalbehörden müssen Anlagen künftig in der Regel genehmigen

Die Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Angela Dorn (Bündnis 90/Die Grünen), hat eine Richtlinie für Denkmalbehörden erlassen, dass Solaranlagen auf oder an denkmalgeschützten Gebäuden in der Regel zu genehmigen sind. Auch weitere Schritte helfen, die Potenziale denkmalgeschützter Gebäude für Erneuerbare Energien zu nutzen, wie Dorn in einer Landtagsdebatte zu diesem Thema erläuterte. So steht das Landesamt für Denkmalschutz vor der Fertigstellung einer Broschüre, die Denkmaleigentümer informiert, wie sie Solarenergie besser an Kulturdenkmälern einsetzen können. Und das Landesamt erarbeitet mit der LandesEnergieAgentur (LEA) im Rahmen des Klimaschutzplans eine Beratungsoffensive für Altbauten und denkmalgeschützte Gebäude. Im Haushalt für 2023 und 2024 ist ein gemeinsam erarbeitetes Programm zu Solarenergie und Städtebaulichen Planungen vorgesehen.

„Wir sind bei der Energieversorgung in einer Zeitenwende: Die Folgen der Abhängigkeit von fossilen Energien stehen uns drastisch vor Augen. Und die Klimakatastrophe zeitigt Jahrhunderthochwasser und Dürreperioden in erschreckender Regelmäßigkeit“, sagt Angela Dorn, Ministerin für Wissenschaft und Kunst. „Wir müssen auf allen Ebenen die Ursachen angehen und den Ausbau Erneuerbarer Energien erleichtern. Das gilt auch und gerade für den Denkmalschutz, denn mit jedem Balken, der erhalten bleibt, mit jeder Bausubstanz, die nicht aus neuen Rohstoffen gefertigt wird, sparen wir Ressourcen und schützen das Klima. Denkmalschutz steht nicht in Konkurrenz zum Klimaschutz, sondern ist häufig gleichbedeutend, wenn es um Effizienz geht. Und die Punkte, bei denen es in der Vergangenheit oft zu Konflikten kam, die gehen wir an.“

Klimaschutz auf Augenhöhe mit Denkmalschutz

„Damit Klimaschutz auf Augenhöhe mit dem Denkmalschutz steht, haben wir 2016 das Denkmalschutzgesetz novelliert. Dort steht seitdem, dass die Denkmalbehörden bei allen Entscheidungen die Belange des Klima- und Ressourcenschutzes besonders zu berücksichtigen haben“, so Ministerin Dorn weiter. „Gerade bei Fachwerkhäusern in alten Ortskernen haben wir aber immer wieder von Problemen bei der Umsetzung gehört. Dem begegnen wir nun mit der neuen Richtlinie. Sie gibt den unteren Denkmalschutzbehörden mehr Sicherheit, denn die Ausnahmen sind klar umgrenzt: Nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung des denkmalgeschützten Gebäudes kommt künftig noch eine Ablehnung einer Solaranlage in Betracht. Auch dann müssen die Behörden stets alle Möglichkeiten nutzen, um die Beeinträchtigung zu reduzieren und eine genehmigungsfähige Alternative zu finden.“

Der heimische Landtagsabgeordnete Andreas Hofmeister (CDU) ist Sprecher für Denkmalschutz der CDU-Landtagsfraktion. Er sieht in der neuen Richtlinie eine Möglichkeit, dass Kulturdenkmäler ihren Beitrag leisten, den Energiebedarf in Deutschland mittel- bis langfristig vor allem durch den schnellen Ausbau klimafreundlicher Erneuerbarer Energien zu decken. Hessen sei reich an Kulturdenkmälern. Diese stehen unter Denkmalschutz, was bedeutet, dass die Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt oder beeinträchtigt werden. „Die neue Richtlinie legt deshalb jetzt fest, dass Denkmalschutz allein kein Grund mehr ist, Solaranlagen nicht zu genehmigen. Allerdings sollen die Kulturdenkmäler weiterhin vor erheblichen Beeinträchtigungen geschützt werden“, so Hofmeister.

Alternativen suchen

Den Punkt der Beeinträchtigung eines Kulturdenkmales greift auch die neue Richtlinie auf. Ein Beispiel für eine erhebliche Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals seien zum Beispiel Ortsbild-prägende Anlagen, die beispielsweise herausragend an bedeutenden Plätzen oder in Sichtachsen liegen. Zudem müsse auch geprüft werden, ob es durch die Installation von PV-Anlagen zu erheblichen Eingriffen in die denkmalwerte Bausubstanz wie die Dachkonstruktion oder der Fassade kommt oder ob es dadurch zu einer Gefährdung der Statik eines Kulturdenkmals kommt. In solchen Fällen soll die Denkmalbehörde Alternativen prüfen. Dies könnte nachrangige Nebengebäude in die Betrachtung mit einbeziehen oder ob Platz für eine gestalterisch untergeordnete, zurückhaltende Solaranlage vorhanden ist. Die Denkmalbehörden müssen dabei ihren Ermessens- und Beurteilungsspielraum ausschöpfen, um möglichst zu einer Genehmigungsfähigkeit zu gelangen.

Quelle Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

Heike Lachnit

Ich bin freie Lokaljournalistin in der Region um Limburg. Auf HL-Journal schreibe ich über die Themen, die nicht immer in der Zeitung Platz haben oder die mir am Herzen liegen.

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