Landrat informiert über die Corona-Situation – Ausgangssperre ab Samstag

[Stand 10.12.] Nun ist es amtlich – ab Samstag kommt die Ausgangssperre.

Dies teilte Landrat Michael Köberle in einer Allgemeinverfügung mit (Quelle Landkreis Limburg-Weilburg)

„Wir hoffen, mit den nun getroffenen Maßnahmen das Infektionsgeschehen bei uns im Landkreis insgesamt wieder nach unten drücken zu können, um unser Gesundheitssystem zu entlasten. Dafür ist aber in erster Linie entscheidend, dass sich unsere Bürgerinnen und Bürger an die Regelungen halten und die Vorgaben – Abstand halten, Hygiene beachten, Masken tragen und regelmäßig Lüften – umsetzen. Ich danke in diesem Zusammenhang auch im Namen aller Bürgerinnen und Bürger den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitssystem, in den Krankenhäusern, den Rettungsdiensten, den Arztpraxen sowie in den Pflegeeinrichtungen, für ihren unermüdlichen Einsatz für unsere Gesellschaft. In Verbindung mit hoffentlich bald beginnenden Impfungen in unserem Zentrum bin ich zuversichtlich, dass wir die Pandemie mit gemeinsamen Anstrengungen hinter uns lassen werden“, so Landrat Michael Köberle abschließend.

[Stand 09.12.] -Zum heutigen Stand ist die Inzidenz im Landkreis 223,4 und somit den zweiten Tag über 200. Bereits am gestrigen Tag hat Ministerpräsident Volker Bouffier Verschärfungen der Maßnahmen angeordnet. Heute gab Landrat Michael Köberle in einem Pressegespräch Einblicke darüber, wie es im Landkreis weitergeht. 

Ab Samstag kann es im Landkreis Limburg-Weilburg zu einer Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr kommen. Dies kündigte Landrat Michael Köberle bei einem Pressegespräch per Videoschalte am heutigen Nachmittag an. Es müssen neue Maßnahmen getroffen werden, um die Krankenhäuser zu entlasten und dem momentanen Infektionsgeschehen entgegenzuwirken.

Drohende Ausgangssperre

Sollte auch morgen die Inzidenz über 200 liegen, rutscht der Landkreis in die nächste Stufe des Eskalationskonzeptes des Landes und die Ausgangssperre könnte dann ab Samstag in Kraft treten. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nur aus gewichtigen Gründen zuzulassen, wie beispielsweise berufliche oder medizinische Erfordernisse. Auch wird der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum und die Abgabe zum Sofortverzehr ganztags untersagt. Diese Maßnahmen bleiben so lange bestehen, bis der Landkreis fünf Tage eine Inzidenz unter 200 vorweisen kann. Dies gilt dann erstmal bis zum 22. Dezember. Die Polizei wird die Umsetzung kontrollieren. Details zu den Maßnahmen müssen mit Rücksprache mit dem Land noch bestimmt werden.

Bereits ab Freitag gilt eine neue Allgemeinverfügung, welche Regeln für die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen erlässt. Damit sollen die Menschen in den Einrichtungen geschützt und die Krankenhäuser entlastet werden. „Als eine der Ursachen für diese Entwicklung hinsichtlich der Infektionszahlen haben wir bei einer Analyse neben den privaten Treffen auch den Bereich der Pflege ausgemacht. Daher haben wir uns im Katastrophenschutz-Verwaltungsstab dazu entschieden, diese neue Allgemeinverfügung zu erlassen“, erläuterte Landrat Michael Köberle

Nachverfolgung der Infektionsketten

Durch Infektionsgeschehen in Krankenhäuser, Pflege- und Alteneinrichtungen sind die stark ansteigenden Zahlen zu erklären. Aber es gibt auch immer wieder Menschen, die tagelang mit Erkältungssymptomen draußen rumrennen und nicht an eine Covid-Erkrankungen denken, bis ein Arzt dann doch mal einen Abstrich veranlasst, so Kirsten Eckenberg vom Gesundheitsamt. Sie plädierte dafür, die Menschen noch mehr zu sensibilisieren. Aber dennoch herrscht auch ein wenig Ratlosigkeit darüber, warum die Zahlen im Landkreis gerade so stark ansteigen.

An den Schulen ist es ruhig, das Wechselmodell ab der 7. Klasse hat sich bewährt. Vereinzelt kommen Leute über die App. Neben der Rückverfolgung der Infektionsketten in die Krankenhäuser und Pflege- sowie Alteneinrichtungen sind es die Familienverbände, wo sich der Virus gut ausbreitet. Und derjenige, der den Virus mit in die Familie gebracht hat, kann häufig nicht sagen, wo er sich angesteckt haben könnte. Und es gibt auch noch immer still infizierte, welche den Virus weitergeben. Es ist zum Teil schwierig, die Erstinfektionen nachzuverfolgen.

Allgemeinverfügung Krankenhaus und Pflege

Die Allgemeinverfügung für Krankenhäuser und Pflege treten am 11. Dezember in Kraft und gelten erstmal einschließlich bis 11. Januar 2021.

  1. Gibt es einen Infektionsfall im Krankenhaus, einer medizinischen Einrichtung, in einem Pflege- oder Altenheim, dann gilt ein Besuchsverbot.
  2. In den oben genannten Einrichtungen haben Mitarbeiter: innen sowie Besucher: innen mindestens eine FFP2-Maske ohne Ventil zu tragen.
  3. Mitarbeiter: innen haben bei respiratorischen Symptomen jeglicher Schwere bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses (PoC-Antigen-Test oder PCR) ein Betretungsverbot für die jeweilige Einrichtung. Wird eine Testung in der Einrichtung vorgenommen, darf sie hierfür betreten werden.
  4. Bei der Pflege von Infizierten in den Einrichtungen ist Vollschutz (zusätzlich zu FFP2-Maske, Kittel, Brille oder Visier, Handschuhe) zu tragen. In der ordnungsgemäßen Anwendung muss das Personal geschult werden.
  5. Patient: innen sollen während der Körperpflege durch Personal nach Möglichkeit zusätzlich einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  6. Die Betreiber beziehungsweise Leitungen der Einrichtungen müssen gewährleisten, dass Mitarbeiter: innen bei ihren Pausen notwendige Abstands- und Hygieneregelungen einhalten. Die bekannten Empfehlungen zum regelmäßigen Lüften sind in den Einrichtungen zu beachten.
  7. Alle, die die Einrichtungen betreten, von Personal bis hin zu Besuchern, müssen einen Antigentest machen. Eine Untersuchung des Personals muss dabei mindestens einmal pro Woche stattfinden, im Rahmen eines Ausbruchsgeschehens zweimal pro Woche im Abstand von mindestens drei Tagen. Besucher: innen sind vor dem jeweiligen Besuch zu testen. Ein positiver Antigentest muss durch eine unmittelbar danach entnommene PCR-Untersuchung verifiziert oder entkräftet werden.
  8. Patient: innen beziehungsweise Bewohner: innen sind bei Aufnahme und Entlassung aus den Einrichtungen mittels PoC-Antigen-Tests im Hinblick auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 oder eine Erkrankung an COVID-19 zu untersuchen.

„Wir hoffen, mit den nun getroffenen Maßnahmen das Infektionsgeschehen bei uns im Landkreis insgesamt wieder nach unten drücken zu können. Dafür ist aber in erster Linie entscheidend, dass sich unsere Bürger: innen an die Regelungen halten und die Vorgaben umsetzen. In Verbindung mit hoffentlich bald beginnenden Impfungen in unserem Zentrum bin ich zuversichtlich, dass wir die Pandemie hinter uns lassen werden“, so Landrat Köberle abschließend.

Eckenberg wies darauf hin, dass die Maßnahmen dazu ergriffen werden, um eine Durchseuchung zu vermeiden. Wo es von den Räumen her möglich ist, reiche auch die Abgrenzung einzelner Wohnbereiche, denn „alles wieder komplett zu zu machen, ist auch nicht die Lösung.“

Mehr zum Thema Impfzentrum erfahrt ihr hier „Ab 27.Dezember könnten Impfungen starten“

Wie sieht es mit Weihnachten aus?

Zu Weihnachten selbst möchte Landrat Michael Köberle selbst noch nichts sagen. Da müsste der Landkreis auch schauen, wie Bund und Länder mit dem Thema umgehen. Aber in der momentanen Situation hält er nicht viel von Lockerungen zu Weihnachten. Die jetzigen Maßnahmen sollen dazu führen, dass die Zahlen wieder runter gehen. „Dies ist schade in der Vorweihnachtszeit“, so Köberle, „aber wir müssen die Zahlen nach unten drücken.“

In den Diskussionen kommen auch immer wieder die Fragen auf, warum die neuen Maßnahmen nicht direkt greifen, wenn die Zahlen hoch gehen. Auch dazu nahm Köberle Stellung. Die Maßnahmen können erst gelten, wenn sie veröffentlicht wurden. Wenn der Erlass einer neuen Allgemeinverfügung in der Presse publiziert wurde, tritt sie am Tag darauf in Kraft.

 

Heike Lachnit

Ich bin freie Lokaljournalistin in der Region um Limburg. Auf HL-Journal schreibe ich über die Themen, die nicht immer in der Zeitung Platz haben oder die mir am Herzen liegen.

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