Landtagswahl Hessen 2018 – Abstimmung über Verfassungsänderung
Wenn die Bürger am 28. Oktober zur Wahlurne schreiten, wählen sie nicht nur einen neuen Landtag. Im Landkreis Limburg-Weilburg wählen sie einen neuen Landrat. Und mit der Landtagswahl Hessen 2018 stimmen die Bürger in Hessen ebenfalls über eine Verfassungsänderung ab.
In der Verfassung hat sich einiges angesammelt, manche Dinge passten nicht mehr in die heutige Zeit. Daher beschäftigte sich eine Enquetekommission zwei Jahre lang mit der hessischen Verfassung, entrümpelte sie und passte sie an die Gegenwart an. 15 mögliche Änderungen kamen zusammen, welche bereits im Mai von den Abgeordneten verabschiedet wurden. Das letzte Wort haben im Oktober die Bürger. Sie können über jede einzelne Änderung mit „Ja“ oder „Nein“ abstimmen, aber auch im Block.
Änderungen im Überblick
- Die Gleichberechtigung von Mann und Frau soll aufgenommen werden. Damit soll Gleichberechtigung gefördert und bestehende Nachteile abgebaut werden
- Durch das Festhalten der Kinderrechte in der Verfassung sollen diese gestärkt werden
- Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beseitigt das Problem, dass bisher in der Verfassung keine Rechte zum Schutz von Daten festgeschrieben sind
- Bisher steht die Todesstrafe noch immer in der hessischen Verfassung und diese soll nun abgeschafft werden
- Vier neue Staatsziele sollen in der Verfassung festgeschrieben werden – Nachhaltigkeit, Förderung der Infrastruktur, der Kultur, des Ehrenamts und des Sports
- Hessen soll sich nicht nur als Teil der Bundesrepublik definieren, sondern auch ein Bekenntnis zur Europäischen Union soll in der Verfassung verankert werden
- Bisher müssen Landtagsabgeordnete 21 Jahre alt sein. Diese Altersgrenze soll auf 18 Jahre herabgesetzt werden. Mit der Verfassungsänderung soll gelten, wer wählen darf, darf auch gewählt werden
- Die direkte, bürgerliche Demokratie soll gestärkt werden und Hürde für Volksabstimmung und Volksbegehren von 20 Prozent auf 5 Prozent gesenkt werden
- Zukünftige Verkündung von neuen Gesetzen auch auf elektronischem Wege
- Stärkung der Unabhängigkeit des Rechnungshofes
Abgelehnte Vorschläge
Nicht alle Vorschläge fanden Zustimmung bei der Mehrheit der Abgeordneten und kommen daher nicht in die neue Verfassung. Abgelehnt wurden eine Amtszeitbegrenzung des Ministerpräsidenten, Stärkung der parlamentarischen Opposition, Recht auf Wohnen sowie die Verfassungsrechtliche Verankerung der „Bildung von Anfang an“ und dem Verbot von Studiengebühren.
Weitere ausführliche Informationen findet ihr auf der Seite vom Hessischen Landtag zum Thema Verfassungskonvent sowie sehr ausführlich bei der Hessenschau. Auf der Facebook-Seite „Volksabstimmung Hessen“ gibt es Einblicke unter dem Motto – Unsere Verfassung. Meine Entscheidung.
Mehr zum Thema Landtagswahl Hessen 2018 findet ihr auch in dem Beitrag „Wahlkreise und Kandidaten im Landkreis Limburg-Weilburg“.