Sicherer Umgang mit Feuerwerk – Hinweise des Kreisbrandinspektors

Mitunter haben die Feuerwehren und auch die Rettungsdienste an Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres vor sich. Um Gefahren vorzubeugen, gibt es vom Kreisbrandinspektor Georg Hauch einige Hinweise zum sicheren Umgang mit dem Feuerwerk.

Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Verhaltens- und witterungsbedingte Unfälle sind meist der Anlass für das Ausrücken der Hilfsorganisationen in der Silvesternacht. Einen Großteil der Einsätze machen Brände aus. Zumeist sind diese durch unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte, illegal eingeführte oder auch selbst gebastelte Knallkörper stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern. Auch im Landkreis Limburg-Weilburg kommt es durch den unsachgemäßen Umgang immer wieder zu Verletzungen, welche sodann in den Notaufnahmen der Krankenhäuser behandelt werden müssen. Meist ist es die Kombination von Alkohol, Feuerwerkskörpern und Unachtsamkeit die zu solch einem Ereignis führt.

Einsätze in der Silvesternacht

Betrachtet man das Einsatzgeschehen im Landkreis über den Zeitraum von mehreren Jahren, so ist feststellen, dass die Bürger des Landkreises im Grunde sehr sorgsam im Umgang mit Feuerwerkskörpern sind. Durchschnittlich sind es in der Silvesternacht zwischen vier und sechs Feuerwehreinsätzen sowie 20 bis 25 Einsätze des Rettungsdienstes. Dazu sind keine wiederkehrenden Einsatzschwerpunkte feststellbar.

Zu spektakulären Einsätzen mit größeren Schäden ist es hierbei zum Glück in den Silvesternächten der vergangenen Jahre im Landkreis bislang nicht gekommen. So konnten Gebäudebrände aufgrund des engmaschigen Netzes von 104 Freiwilligen Feuerwehren mit rund 2.400 ehrenamtlichen Einsatzkräften immer schnell gelöscht und so eine Ausbreitung auf andere Gebäude verhindert werden. Wenn andere fröhlich feiern und auf das neue Jahr anstoßen, kann es durchaus sein, dass Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren von der Zentralen Leitstelle alarmiert und dann binnen weniger Minuten einsatzbereit zu Schadensereignissen ausrücken müssen. Somit können sie nicht mehr im Freundeskreis oder bei Ihren Familienangehörigen verweilen. Kreisweit sind in dieser Nacht mitunter 100 bis 200 Hilfskräfte spontan im Einsatz.

Tipps für Nutzer von Feuerwerkskörpern

  • Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Lasst Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
  • Beachtet unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
  • Zündet Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Bereiche mit Fachwerkhäusern. Beachten Sie dabei örtliche Regelungen!
  • Nehmt nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werft Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielt niemals auf Menschen.
  • Zündet nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal an.
  • Stellt auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen oder Tod kommen!
  • Bewahrt Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragt Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
  • Schützt eure Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Haltet Fenster, Dachfenster und Türen geschlossen.
  • Haltet Feuerwerk beim Abbrennen fern von Hecken, Mülltonnen und Containern. Entsorgt abgebranntes Feuerwerk erst am nächsten Morgen in ein Müllgefäß.

Helft mit, diese einfachen Tipps zu beachten. Es erspart der Feuerwehr, wie in den Vorjahren geschehen, zu brennenden Wohn- und landwirtschaftlichen Gebäuden oder der in Brand geratenen Lagerungen auf Balkonen, auszurücken. Schnell kann es bei solchen Situationen auch zur Gefährdung von Menschenleben kommen. Neben dem Verlust von Wohnraum und der Einstellung von Tieren in Gebäuden gibt es zudem auch erhebliche finanzielle Schäden zu beklagen.

Verhalten im Notfall

Was ist im Falle eines Notfalls zu tun und warum fragen Mitarbeitern der Zentrale Leitstelle nach?

Sollte es dennoch zu einem Brand oder Unfall kommen, sollte sofort der Notruf 112 gewählt werden. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe. 

Der Notruf läuft in der Regel in der zuständigen Zentralen Leitstelle Ihres Wohnortes oder Arbeitsplatzes auf. Für den Landkreis Limburg-Weilburg ist dies die Integrierte Zentrale Leitstelle für den Brand- und Katastrophenschutz, sowie Rettungsdienst in Limburg. Bei einer Häufung von gleichzeitigen Anrufen, kann es durchaus sein, dass ihr in eine Warteschlange gelangt. Bewahrt daher Ruhe. Die Mitarbeiter sind bemüht jeden Notruf schnellstens entgegen zu nehmen.

  • Der Einsatzbearbeiter wird zunächst nach dem genauen Unfallort (Stadt- Ortsteil, Straße und Hausnummer) und auch nach eurer telefonischen Erreichbarkeit und Namen befragen. Zudem benötigt er die Auskunft, ob es sich zum Beispiel um ein Ein-oder Mehrfamilienhaus oder Verwaltungs-, Industriegebäude handelt. Bei größeren Gebäuden ist zudem wichtig Informationen über den Zugang oder auch die Etage zu erhalten.

Diese Daten werden benötigt, damit der Leitstelle erste Erkenntnisse zum Notfall vorliegen. Sollte das Telefonat, aus welchem Grund auch immer unterbrochen werden und der Einsatzbearbeiter euch auch bei einem Rückruf nicht erreichen kann, hat er genug Angaben um gezielt ein Rettungsmittel zu entsenden.

  •  Man wird nun nach dem aktuellen Ereignis, dem Grund des Anrufes, fragen.

 Es handelt sich dabei um eine strukturierte Abfrage welche mittlerweile deutschlandweit zur Anwendung kommt. Je nach Schwere und Dringlichkeit wird der Einsatzbearbeiter noch während des Telefonates die Alarmierung von Kräften von Feuerwehr und Rettungsdienst veranlassen. Gegebenenfalls wird er daher das Telefonat kurz unterbrechen. Daher bitte nicht ungeduldig werden.

  •  Hört gut zu, wenn der Einsatzbearbeiter Anweisung für weiteres Verhalten gibt.

Dies kann z.B. die Anleitung zum Ergreifen von lebenserhaltenden Maßnahmen sein. Nachts kann dies ein Hinweis auf das Einschalten der Außenbeleuchtung oder die Bereitstellung eines Einweisers vor Ort sein. Diese können die Eintreffzeit der Retter maßgeblich beeinflussen. Setzt solche Anweisungen möglichst ohne Rückfragen um. Leitet zur Umsetzung dazu auch andere anwesende Personen an.

  •  Wartet, bis der Einsatzbearbeiter das Gespräch beendet, legt nicht eigenständig auf.

Für den Einsatzbearbeiter sind alle Informationen wichtig. Dies soll sicherstellen, dass gleich alle vor Ort benötigten Rettungsmittel zur Alarmierung kommen.

Was sollte nach Beendigung des Notrufes noch beachtet werden?

  • Sollte sich der Zustand eines Patienten verschlechtern oder sich ein gemeldeter Entstehungsbrand ausbreiten, ruft nochmals die Notrufnummer 112 und teilt unmittelbar die veränderten Umstände mit.
  • Leistet bis zum Eintreffen der Rettungskräfte Erste Hilfe.
  • Warnt im Gefahrenfall, soweit dies ohne Eigengefährdung möglich ist z.B. die Mitbewohner des Gebäudes und unterstützt diese beim Verlassen des Gebäudes.
  • Ergreift, wenn ohne Eigengefährdung möglich, erste Löschversuche (Feuerlöschdecke / Feuerlöscher)

Woher kommen die Rettungskräfte und wie lange wird dies dauern?

Die hauptamtlichen Rettungskräfte von Deutschem Roten Kreuz und dem Malteser Hilfsdienst kommen von den Rettungswachen Limburg, Weilburg, Niederselters, Laubuseschbach, Wirbelau, Reichenborn, Dorchheim oder Niederbrechen. Notarztstandorte befinden sich in Limburg, Weilburg und Bad Camberg-Erbach. Es kommt immer das nächstgelegene freie Rettungsmittel. Die Organisationen verrichten diese Aufgaben im Auftrag des Landkreises.

Bei den Feuerwehren handelt es sich um kommunale Einrichtungen. Die Einsatzkräfte sind in allen Kommunen des Landkreises ehrenamtlich im Auftrag der jeweiligen Stadt oder Gemeinde tätig. Die Ausstattung der Feuerwehr ist den örtlichen Risiken angepasst, jedoch sind die Einsatzstärken je nach Tageszeit unterschiedlich.

Für beide Organisationen gilt, dass diese in der Regel möglichst binnen zehn Minuten nach Alarmierung an der Einsatzstelle eintreffen müssen. Verzögerungen wie z.B. bei Schneefall, Umleitungen oder längere Anfahrtswege durch hohes Einsatzaufkommen müssen dabei aber in Kauf genommen werden.

 

 

Heike Lachnit

Ich bin freie Lokaljournalistin in der Region um Limburg. Auf HL-Journal schreibe ich über die Themen, die nicht immer in der Zeitung Platz haben oder die mir am Herzen liegen.

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