Weitere Förderung von Arbeit im Flüchtlingsbereich

Im Ausschuss für Soziales, Familien, Frauen, Senioren, Gesundheit und Sport ging es um die Verlängerung der Förderung von hauptamtlichen kommunalen Mitarbeitern im Flüchtlingsbereich durch den Landkreis. Der endgültige Beschluss erfolgt im Kreistag am 10. September.

Seit 2017 fördert die Kreisverwaltung die Flüchtlingsarbeit in den Kommunen, indem es Mittel für hauptamtliche kommunale Mitarbeiter gibt. Diese freiwillige Leistung soll in den nächsten zwei Jahren, 2022 und 2023, fortgeführt werden. Der Ausschuss nahm dieses Vorhaben positiv auf.

Koordination der örtlichen Flüchtlingshilfe

Seit 2017 fördert der Landkreis freiwillig mit einer Zuwendung von einem Drittel einer ganzen Stelle die Flüchtlingsarbeit in den Kommunen. Für eine bessere Koordination bedarf es qualifizierter hauptamtlicher Strukturen. Diese Zuwendung soll nun verlängert werden, weil mit dem Auslaufen gegebenenfalls der Wegfall von Stellen zu befürchten ist. In Bad Camberg endete die Beschäftigung der für die Flüchtlingsarbeit zuständigen Mitarbeiterin bereits zum 30. Juni 2020. Und auch die Gemeindevertretung Dornburg beschloss mit Mehrheit der Stimmen, diese Stelle zum Ende des Jahres auslaufen zu lassen und nicht zu erneuern (Quelle NNP vom 24. August 2021).

Mit der weiteren Förderung möchte der Landkreis eine Kontinuität in der Flüchtlingsarbeit erreichen, so Landrat Michael Köberle in der Vorstellung. In den letzten Jahren entstanden nachfolgende finanzielle Auswirkungen auf den Kreis:

  • 2017: 71.553,92 Euro
  • 2018: 66.645,11 Euro
  • 2019: 55.076,43 Euro
  • 2020: 48.061,02 Euro
  • 2021: 57.700 Euro (geschätzter Wert)

Seit Beginn des Jahres seien immer ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt worden. Die Abrechnung erfolgt immer im Dezember mit den Kommunen. In den letzten Jahren haben Bad Camberg, Dornburg, Hadamar, Limburg, Merenberg und  Villmar unterschiedlich stark diese Mittel abgerufen.

Zuwendung an die Kommunen

Neben der Unterstützung der eines hauptamtlichen kommunalen Mitarbeiters gibt es seit 2016 zudem eine Zuwendung an die Kommunen. Diese beläuft sich auf 0,05 Euro pro Platz/ Tag. Auch diese Zuwendung möchte die Kreisverwaltung für die Jahre 2022 und 2023 verlängern. Bei einer ganzjährigen Nutzung vom 1. Januar bis 31. Dezember entspricht dies einem Betrag in Höhe von 18,25 Euro pro Platz.

Für die nächsten zwei Jahre präsentiert die Kreisverwaltung folgende Kostenkalkulation. Zum jetzigen Stand laufen im Jahr 2022 18 Betreiberverträge und im Jahr 2023 sieben Betreiberverträge
aus. Eine Entscheidung hinsichtlich der jeweiligen Verlängerungen der Betreiberverträge kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Dies hängt maßgeblich mit der künftigen Entwicklung der Flüchtlingszahlen zusammen. Für die Jahre 2022 und 2023 wird mit einer Förderung in Höhe von jeweils rund 25.000 € gerechnet. Somit beteiligt sich der Landkreis ohne weiteren Nachweis am Aufwand, der den Kommunen durch die Unterbringung von Asylbewerbern entsteht.

 

Heike Lachnit

Ich bin freie Lokaljournalistin in der Region um Limburg. Auf HL-Journal schreibe ich über die Themen, die nicht immer in der Zeitung Platz haben oder die mir am Herzen liegen.

One thought on “Weitere Förderung von Arbeit im Flüchtlingsbereich

  • 28. August 2021 um 12:24
    Permalink

    Eine vernünftige Entscheidung. Um so bedauerlicher ist es, dass die Gemeinde Dornburg auf Betreiben der CDU die Stelle der Flüchtlingskoordinatorin abgeschafft hat.

    Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.