Wieviel Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen und Verhütungsmethoden?
Wieviel Information zu Schwangerschaftsabbrüchen und Verhütungsmethoden muss die Kreisverwaltung bereitstellen? Sind diese ausreichend oder ist noch mehr möglich? Mit dieser Frage befasste sich der Ausschuss für Soziales in seiner gestrigen Sitzung. Der Antrag wurde von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen gestellt und vom Kreistag in den Ausschuss verwiesen.
Hannah Blum von den Grünen stellte den Antrag im Ausschuss vor. Der Kreisausschuss soll gebeten werden zu prüfen, inwieweit der Kreis auf der eigenen Internetseite umfangreichere Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbrüche und Verhütungsmethoden zur Verfügung stellen kann, soweit dies rechtlich zulässig ist. Für sie zählen Informationen wie zu Praxen oder Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen sowie Links zu vertrauenswürdigen Informationsquellen über legale Schwangerschaftsabbrüche. Zudem wünschen sich die Grünen mehr Informationen zu Verhütungsmethoden und einen Hinweis auf den Verhütungsmittelfond.
Versorgungslücke für Frauen
Im Januar 2021 bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt das Urteil gegen die Gynäkologin Christina Hänel. Sie darf auf ihrer Homepage nicht über Schwangerschaftsabbrüche informieren, da dies Werbung sei. „Informationen über Schwangerschaftsabbrüche oder Verhütungsmittel sind im Falle der Veröffentlichung durch den Kreis keine Werbung, sondern notwendig, um Frauen in diesem Landkreis barrierefrei die Möglichkeit zur sexuellen Selbstbestimmung zu geben“, so Blum in ihrer Begründung. Die aktuellen Informationen sind den Grünen zu wenig und sie wünschen sich bessere Informationen durch den Kreis.
Inge Drossard-Gintner (CDU) antwortete für die CDU, dass sich die Kommunalpolitiker bereits 2018 sehr umfangreich mit dem Thema auseinandergesetzt haben, als ein Antrag von den Linken kam. Das Thema Verhütung sei neu bei dem Antrag der Grünen. Wenn eine Frau eine Schwangerschaft abbrechen muss, kann dies sehr belastend sein. Im Kreis gibt es drei Anlaufstellen für die Beratung, dies sei keine Aufgabe des Kreises. Zudem gebe es weitere gute Seiten im Internet, auf denen Frauen Informationen finden wie die Seite Familienplanung. Im Kreis gebe es die Caritas, pro familia und donum vitae, die diese Beratungsleistungen anbieten.
Zudem geht Drossard-Ginter nicht davon aus, dass Frauen, die eine Beratung suchen, dafür zuerst auf der Kreisseite nachschauen. Zudem werden sich die Ärzte, die dazu beraten oder Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sich nicht namentlich nennen lassen, denn andere Ärzte haben dadurch bereits Anfeindungen und Morddrohungen erhalten. Daher ist die CDU dafür, diesen Antrag abzulehnen. Auch Jürgen Eufinger (SPD) sieht die Kompetenz nicht beim Kreis und ist für eine Ablehnung des Antrages.
Ausbau der Informationen
Birgit Geis (Grüne) wies nochmals darauf hin, dass es sich um einen Prüfantrag handelt, der schauen soll, was möglich ist. „Wir äußern die Bitte, darüber nachzudenken, was bei den einzelnen Punkten möglich ist.“ In der Diskussion zeigte sich, dass alle mit dem nötigen Ernst an das Thema herangingen. Für die CDU ist die gesetzliche Regelung mit dem Schwangerschaftskonfliktberatungsgesetz gegeben. Doch der Antrag geht weit über eine Beratung hinaus und streift medizinische Bereiche, was nicht die Aufgabe des Kreises sein kann. Da die Grünen jedoch nicht von ihrem Antrag abrückten, um ihn weniger detailliert zu formulieren, wurde dieser mit drei Ja-Stimmen von Grünen und FDP durch die anderen Ausschussmitglieder abgelehnt.
Dennoch zeigte sich im Gespräch nach der Sitzung, dass das Thema nochmal mitgenommen wird, um darüber nachzudenken. Auch aus der Kreisverwaltung kam die Rückmeldung, nochmal zu schauen wie die Informationen besser aufgearbeitet werden können, die bereits vorhanden sind.
Hintergrundinformation Verhütungsmittelfonds
Nicht jedem ist bewusst, dass es im Landkreis Limburg-Weilburg einen Verhütungsmittelfonds gibt. Verhütungsmittel sind teuer und so wurde 2017 der Verhütungsmittelfonds in einem Pilotprojekt eingerichtet. Die Beratungsstelle donum vitae hat sich jahrelang dafür eingesetzt. Ab 22 Jahren werden die Kosten für die Pille und andere Verhütungsmittel von der Krankenkasse nicht mehr erstattet. Bedürftige Frauen und Paare erhalten zwar mit dem Hartz-IV-Regelsatz 15 Euro im Monat für Gesundheitspflege, doch es entsteht dennoch eine Versorgungslücke. Da springt der Verhütungsmittelfonds ein. Damit werden Frauen, Männer und Familien bei der sozialen Daseinsfürsorge unterstützt.
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